Neuer Bußgeldkatalog ab 09.11.2021!
Insbesondere zur Verbesserung der Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr kommt es zu weitreichenden Änderungen.
Unter anderem wurden erhebliche Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen
sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe normiert. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
Auch wer zu schnell unterwegs ist, muss künftig tiefer in die Geldbörse greifen. So zahlt beispielsweise der normale Pkw-Fahrer (Pkw bis 3,5 t) bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h (innerorts) nunmehr 70,00 EUR – bislang 35,00 EUR.
Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird künftig genauso geahndet, wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Kontaktieren Sie uns!