Bereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche

Arbeitsrecht

Familien- und Eherecht, Unterhalt

Erbrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Inkasso, Zwangsvollstreckung und Forderungsabwehr

Insolvenzrecht

Marken- und Urheberrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Verwaltungsrecht

Wohn- und Gewerbemietrecht

Wohnungseigentumsrecht

Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie im Arbeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich bei Rechtsfragen rund um Arbeitslohn, Urlaub, die Arbeitszeit, die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, Arbeitszeugnisse und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Dabei geht es im Wesentlichen um Kündigungen und Aufhebungsverträge. Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Wir überprüfen und entwerfen Arbeitsverträge und helfen bei der Formulierung rechtssicherer Vereinbarungen im gesamten Arbeitsrecht. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer und Angestellte sowie auch für Firmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Betriebsräte beraten und unterstützen wir bei Fragen des Betriebsverfassungsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Wir helfen, Ihre Ansprüche als Betreibsrat geltend zu machen, und verteten Sie in der Einigungsstelle am Arbeitsgericht oder bei der Verhandlung über Betriebsvereinbarungen.

Häufige Tätigkeitsbereiche:

AbfindungenElterngeldAbmahnungenElternzeitArbeitszeugnisse

Familien- und Eherecht, Unterhalt

Im Familienrecht beginnt die Tätigkeit häufig schon früh mit der Ausarbeitung von Eheverträgen.

Sie setzt sich fort mit der Beratung und Vertretung in Trennungssituationen und bei der Ehescheidung. Dabei geht es dann insbesondere um deren Folgen, wie Unterhaltsregelungen und den Vermögens- und Versorgungsausgleich.  Wir klären Fragen des Zugwinns und entwerfen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch Sorge- und Umgangsrecht sind wichtige Arbeitsgebiete, welche wir mit großem persönlichen Engagement bearbeiten. Fragen der Abstammung und des Kindesunterhaltes tauchen hierbei regelmäßig auf und können von uns routiniert geklärt werden. Wir vertreten Sie versiert in allen Verfahren vor den Familiengerichten und führen professionelle Unterhaltsberechnungen für Sie durch.

Häufige Tätigkeitsbereiche:

Erbrecht

Wir sind eine Generation von Erben geworden!

Die wirtschaftliche Bedeutung von Erbrecht hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Hier helfen wir bei einer rechtssicheren Gestaltung, die Rechtsstreitigkeiten vermeidet und familiäre Spannungen vermindert. Unvermeidbare erbrechtliche Auseinandersetzungen bearbeiten wir im anwaltlichen Bereich. Wir ermitteln Erbquoten und Pflichtteilsansprüche und setzen die daraus resultierenden Ansprüche sachkundig und entschieden durch. Private Testamente sind oft laienhaft formuliert und auslegungsbedürftig. Um den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln, stehen wir mit unserem Erfahrungswissen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung eines Erbscheines und vertreten Sie auch in Prozessen zur Auslegung von Testamenten.

Häufige Tätigkeitsbereiche:

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Sei es im Rahmen Ihrer Firmengründung, einer Umfirmierung, einer Umwandlung oder auch einer Sanierung oder Liquidation. Wir begleiten Sie kompetent und stets mit dem Blick auf Ihre ganz spezielle Situation in sämtlichen Themenbereichen der Kapital- und Personengesellschaften, der Handelsgeschäfte und des handelsrechtlichen Vertretungsrechts. Wir entwerfen für Sie Gesellschaftsverträge, Satzungen, Vollmachten, Geschäftsführerverträge und Beschlüsse.

Inkasso, Zwangsvollstreckung und Forderungsabwehr

Ein altbekanntes Problem: Leistungen werden erbracht – der Kunde zahlt jedoch nicht.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche außergerichtlich, gerichtlich und gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Im Blick haben wir hierbei stets Ihre persönlichen und auch wirtschaftlichen Aspekte. Wir beraten Sie mit Umsicht darüber, welcher Weg schnell und effizient ist und verhindern, dass Sie „gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“. Sie sehen sich mit einer Forderung konfrontiert, auf die tatsächlich kein Anspruch besteht? Es werden Leistungen abgerechnet, die nicht vereinbarungsgemäß erbracht oder gar nicht beauftragt wurden? Auch in dieser Situation stehen wir Ihnen im Rahmen der Forderungsabwehr mit Rat und Tat zur Seite.

Insolvenzrecht

In Deutschland gibt es aktuell jährlich ca. 75.000 Verbraucherinsolvenzen und ca. 22.000 Regelinsolvenzen. Wir beraten und vertreten sowohl bei Verbraucherinsolvenzen wie auch bei Regelinsolvenzen und begleiten die Mandanten auch während der Verfahren.

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren setzt zwingend voraus, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen worden ist; er ist möglich über staatliche Schuldnerberatungsstellen aber natürlich auch in der Vertretung durch einen im Insolvenzrecht erfahrenen Rechtsanwalt. In der Praxis kommt es so gut wie nie zu einer entsprechenden Einigung, sodass der außergerichtliche Einigungsversuch fast immer zum Verbraucherinsolvenzverfahren führt. Die Verbraucherinsolvenz dauert 6 Jahre; sie kann aber abgekürzt werden, wenn es während des Verfahrens gelingt, die Gläubiger mit 35 % zu befriedigen und die Kosten des Verfahrens aufzubringen. Dann dauert das Verfahren nur 3 Jahre. Bei ordnungsgemäßer Durchführung erhält die Privatperson dann die Restschuldbefreiung. Die Regelinsolvenz kann direkt bei Gericht beantragt werden, hier ist anwaltliche Hilfe dringend angezeigt. Während ein Verbraucher keine Verpflichtung hat, ein Insolvenzverfahren zu betreiben, ist insbesondere bei einer GmbH von Bedeutung, dass der Geschäftsführer der GmbH die Insolvenz beantragen muss, wenn eine objektive Zahlungsunfähigkeit über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen vorliegt. Bei einer Verletzung dieser Antragspflicht kann sich der Geschäftsführer strafbar machen und in eine persönliche Haftung für die Schulden geraten. Insolvenzrecht ist ein besonderer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Manfred Garlof, der schon viele Verfahren als Verwalter betreut hat

Marken- und Urheberrecht

Ihnen wird die Verletzung von Marken-, Urheber- oder sonstigen Verwertungsrechten vorgeworfen? Sie werden abgemahnt und sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? Man verlangt Schadensersatz von Ihnen? Sie sind bei uns in guten Händen. Wir minimieren den Schaden durch strategisch richtiges Verhalten und gewachsenes Verhandlungsgeschick.

Sie sind selbst Geschädigte/r einer solchen Verletzung? Wir setzen die Unterlassung durch und fordern angemessenen Schadensersatz ein.

Strafrecht

Unschuldig verfolgt? Zu Unrecht – oder zu Recht – beschuldigt? Möglich ist alles!

Als beschuldigte Person in einem Ermittlungsverfahren werden Sie regelmäßig durch die Polizei aufgefordert, zu dem Vorwurf eine Stellungnahme abzugeben oder persönlich bei der Polizei zu erscheinen. Dabei sind Sie zu einer Aussage gar nicht verpflichtet. Sie sollten daher in dieser Situation zunächst schweigen und bereits hier einen Rechtsanwalt beauftragen. Als Rechtsanwalt für Strafrecht kümmern wir uns zunächst um Akteneinsicht, um den Vorwurf und die vorhandenen Beweismittel genau zu analysieren. Hiernach können wir sie zielgerichtet beraten, ob eine Erklärung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden sollte. Unser erstes Ziel ist es, ein Strafverfahren für Sie bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden. Das erspart Ihnen weitere Sorgen und Geld. Dabei verteidigen wir Sie u.a. gegen Vorwürfe in Bereichen des klassischen Strafrechts wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Totschlag. Genauso vertreten wir Sie daneben im Verkehrsstrafrecht bei Delikten wie dem Vorwurf von Fahrerflucht und Fahren unter Alkohol und Drogen. Die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert wirtschaftsrechtliches Wissen, das wir durch etliche Prozesse im Bereich der Insolvenzstraftaten (zumeist mit dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Untreue und Bankrott) und Straftaten aus dem Arbeitsstrafrecht erworben haben. In einer bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht am Amtsgericht verteidigen wir Sie genauso, wie in Strafverfahren vor einer Kammer des Landgerichtes. Als Verteidiger befragen wir Zeugen und stellen Beweisanträge. Wir beraten Sie, ob eine Berufung oder Revision gegen ein Urteil des Strafgerichts sinnvoll ist.

Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldsachen

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie wurden verletzt?

Wir wickeln den Schaden unkompliziert und kompetent für Sie ab. „Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld“ sagt man. Dies ist nicht immer so, doch selbst im Rahmen einer einfachen Schadensabwicklung lohnt sich unsere Beauftragung. Die Abwicklung erfolgt in der Regel schneller und umfangreicher. Ist die Gegenseite schuld, so trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung zudem auch die Kosten unserer Inanspruchnahme. Wir wissen, was Ihnen zusteht und setzen dies auch konsequent durch. Zudem sind wir versiert in allen Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldangelegenheiten, die im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen relevant werden können. Bußgelder, Führerscheinentzug oder Fahrverbote – wir treten für Sie ein. Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen.

Verwaltungsrecht

Deutschland ist ein Rechtsstaat und das ist gut so. Gerichte überwachen staatliches Handeln und Rechtsanwälte können Bürger gegen jede Form staatlicher Eingriffe und Reglementierungen schützen.

Das Verwaltungsrecht setzt dabei die Maßstäbe für Rechtmäßigkeit und Angemessenheit staatlicher Regelungen. Es schafft Abwehrrechte und regelt die Verfahren dazu. Das Rechtsgebiet ist umfangreich, komplex und für den Laien schwer überschaubar. Ob Sie gegen staatliche Entscheidungen vorgehen oder ein staatliches Handeln einfordern wollen – wir helfen Ihnen. Häufig ergeben sich Fragen zu den Themen Bau- und Bauplanungsrecht, Baugenehmigung, Nachbarrecht, Immissionsschutz, Abgaben- und Gebührenrecht, Anliegerbeiträge oder auch zum kommunalen Wirtschaftsrecht, welches sich vor allem mit den Anforderungen für die Aufnahme eines bestimmten Gewerbes und dessen Ausübung befasst. Wir prüfen Satzungen und öffentlich-rechtliche Verträge. Die Kanzlei am Mühlencenter hilft mit Sachkunde und Erfahrungswissen, in erster Linie durch die Rechtsanwälte Manfred Garlof und André Lindner. Herr Garlof bringt dabei insbesondere auch seine Kenntnisse und Erfahrungen als langjähriger Kommunalpolitiker in Stadt und Kreis ein; Herr Lindner befasst sich seit mehr als 15 Jahren mit dem Verwaltungsrecht.

Wohn- und Gewerbemietrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Bereichen der Wohn- und Gewerberaummietverhältnisse.

Dies beginnt bereits bei der sinnvollen Vertragsgestaltung und führt über formell und inhaltlich korrekte Mieterhöhungsverlangen und deren Abwehr bis hin zur Durchsetzung von Mängelbeseitigungs- und Minderungsansprüchen, der Abmahnung sowie der Herausgabe und Räumung von vermietete Gewerbeflächen und Wohnräumen. Wir beraten Sie bei Kündigungsfragen und vertreten Sie im Räumungsprozess.

Wohnungseigentumsrecht

Gesetzliche Grundlage ist hier das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Mögliche Problemstellungen sind vielfältig. Fragen zu baulichen Veränderungen und deren Rückbau, der Abgrenzung von Sonder- und Mieteigentum, zum Sondernutzungsrecht, zur Beschlussfassung und -anfechtung sowie zur ordnungsgemäßen Verwaltung sind für den juristischen Laien schwer zu erfassen. Wir vertreten in diesem Zusammenhang sowohl Miteigentümer als auch Verwalter.