Notariat

Notariat

Objektivität und strikte Neutralität sind Wesensmerkmale des Notars.

Seine Tätigkeit unterscheidet sich von der Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor allem dadurch, dass der Notar als Berater beider Vertragsparteien deren gemeinsame Interessen bestmöglich umsetzt.

Notar Oliver Klostermann ist daher insbesondere im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Herr Klostermann unterstützt Sie bei der Formulierung von Immobilienverträgen. Er entwirft auch Überlassungsverträge für Wohnungen und Häuser, überwacht die vertragliche Abwicklung und führt die Kommunikation mit Banken, Finanzämtern und Grundbuchämtern.

Im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege hilft Ihnen der Notar beispielsweise ein Testament, einen Erbvertrag und eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Er beurkundet auch Anträge auf einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Gerade bei Testamenten ist eine umfangreiche Aufklärung der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig. Schlecht geschriebene eigenhändige Testamente gefährden dagegen das Familienvermögen und den Familienfrieden.

Auch im Familienrecht steht der Rechtsfrieden im Vordergrund, wenn es um die Beratung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionsanträgen und Vaterschaftsanerkennungen geht.

Als Notar berät Herr Klostermann Firmen und Vereine zu aktuellen Fragen und Anforderungen von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, insbesondere bei der GmbH, der GmbH & Co. KG sowie der UG und Aktiengesellschaft.

Er beurkundet daneben auch Beschlüsse der Gesellschafter und kümmert sich um die Kommunikation mit dem Handelsregister oder dem Vereinsregister.