Wie sichere ich meinen letzten Willen?
Natürlich durch ein Testament. Aber wie sichere ich mein Testament?
Ein Testament kann entweder notariell oder privatschriftlich errichtet werden. Unmittelbar gesichert bereits bei der Errichtung sind die notariellen Testamente. Sie werden vom Notar sogleich in die besondere amtliche Verwahrung des regional zuständigen Amtsgerichtes gegeben. Zusätzlich übermittelt der Notar die Angaben zum Testament an ein elektronisch geführtes bundesweites Zentrales Testamentsregister.
Um Sicherheit zu schaffen benötigt das privatschriftliche Testament einen besonderen Schutz. Bleibt es zu Hause liegen, kann es leicht verloren gehen oder manipuliert werden. Es besteht auch die Gefahr, dass ein Erbe, der es findet und dem es nicht paßt, es vernichtet. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein, also gerade das, was durch das Testament vermieden werden sollte. Auch kann die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, ein Testament unverzüglich dem Nachlassgericht einzureichen, verletzt werden.
Deshalb sollte auch das privatschriftliche Testament beim Amtsgericht amtlich verwahrt werden. Die Ablieferung dort muss nicht persönlich erfolgen, dies könnte auch ein Bevollmächtigter oder ein rechtlicher Betreuer tun. Mit einer Pauschalgebühr von 75,- € sind die Kosten dafür gering.
Werden umfangreiche erbrechtliche Regelungen gewünscht, so ist auf jeden Fall die notarielle Urkunde vorzuziehen. Über die dazu bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten berät in der Kanzlei am Mühlencenter der Notar Oliver Klostermann.