Urlaubs­ver­gü­tung bei vor­zei­tigem Ruhe­stand?

Urlaubs­ver­gü­tung bei vor­zei­tigem Ruhe­stand?

Urlaub verfällt grundsätzlich nur dann, wenn Arbeitnehmer/-innen diesen trotz Aufforderungen des Arbeitgebers aus freien Stücken nicht nehmen wollen.

Wer den urlaub jedoch schlicht nicht nehmen konnte, erhält Geld als Ausgleich. Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt dabei keine Rolle. Das gilt daher auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand.

Dies hat der EuGH klargestellt und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt (EuGH v. 18.01.2024- C-218/22).