Umgang und Corona
Ist der Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil familiengerichtlich geregelt,
darf dieser unter dem Hinweis auf die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus nicht ohne rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts verweigert werden.
Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie. Zu dieser gehören auch Eltern in verschiedenen Haushalten.
Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 08.07.2020 (OLG Frankfurt am Main vom 08.07.2020 – 1 WF 102/20; Pressemitteilung).