Umbuchen kann teuer werden!

Luftfahrtunternehmen können unter Umständen einen Aufpreis für die Umbuchung von wegen Corona annullierten Flügen verlangen. So entschied das OLG Köln am 26.02.2021 unter dem Aktenzeichen 6 U 127/20. Ein Luftfahrtunternehmen darf für die Umbuchung von infolge der Corona-Pandemie annullierten Flügen einen Aufpreis verlangen, wenn die Umbuchung auf einen deutlich späteren Zeitpunkt erfolgt. Betroffene Fluggäste können…
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