Schadensersatz beim Kaufvertrag – Fiktive Abrechnung bleibt zulässig.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden und klargestellt, dass ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln – hier eine erworbenen Immobilie – weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann (Pressemitteilung zu BGH vom 12.03.2021 – V ZR 33/19). Allerdings gilt auch hier: Die Umsatzsteuer muss nur ersetzt werden, wenn und…
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