Kündigung trotz Krankheit?
Ein weit verbreiteter Irrglaube unter Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist, dass sie während
einer Krankheit vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt sind.
Dies ist nicht der Fall. Einen speziellen Kündigungsschutz während der Arbeistunfähigkeit kennt
das deutsche Recht nicht.
Schutz bietet hingegen das Kündigungsschutzgesetz soweit es Anwendung auf Ihr Arbeitsverhältnis findet.
Die Kündigung kann vor diesem Hintergund dennoch unwirksam sein.
Wir beraten Sie gern.