Kanzlei am Mühlencenter – Erste Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht!

Kanzlei am Mühlencenter – Erste Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht!

Jeder kann unvorhergesehen Betroffener eines Strafverfahrens werden.

Erst später wird sich herausstellen, ob die Ermittlungshypothese von Polizei und Staatsanwaltschaft richtig sein kann oder nicht.

Was ist im Falle eines Ermittlungsverfahrens von Ihnen zu beachten?

Sollten Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert werden, schweigen Sie bitte zunächst zu allen Vorwürfen und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Üblicherweise weisen Ermittlungsbeamte Sie auf diese Rechte hin. Nehmen Sie diese Rechte wahr. Die spontane Idee, vielleicht mit einer frühen Aussage einen Vorwurf zu beseitigen, erweist sich oft deswegen als falsch, weil Sie nicht einordnen können, mit welchem Hintergrundwissen eine Ermittlungsperson Ihre Aussage auch einordnet. Dass was Sie sagen wollten, kann vollkommen anders verstanden werden.

Dies gilt auch bei einer plötzlichen Konfrontation mit einem Polizeibeamten zum Beispiel im Straßenverkehr. Sie sind nicht verpflichtet etwas auszusagen. Sie müssen keinen Atemalkoholtest abgeben und bei einem Arzt keine Angaben machen.

Sie müssen allerdings gegebenenfalls die Feststellung Ihrer Identität und eines Blutalkoholwertes über sich ergehen lassen.

Wenn Sie eine polizeiliche Ladung als Beschuldigter erhalten können Sie in diesem Fall ohne Nachteile von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie sollten dieses Recht auch unbedingt wahrnehmen. Ein polizeilicher Ermittlungsbeamter ist in der Regel kompetent genug, um Ihnen in Fall eines Gesprächs weitere Informationen zu entlocken und Sie vielleicht sogar in Widersprüchlichkeiten zu verwickeln. Selbst wenn Sie glauben, dass Sie etwas Entlastendes mitteilen können Sie in der Regel nicht vorhersehen, wie der Ermittlungsbeamte die Aussage einordnet.

Kontaktieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt, damit dieser Akteneinsicht beantragen kann. Nach der Akteneinsicht haben Sie immer noch die Möglichkeit Erklärungen abzugeben, sofern dies erforderlich wird. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie aber das Informationsungleichgewicht beseitigt. Sie wissen konkret, worum es geht und welche Informationen der Ermittlungsbehörde vorliegen.

Herr Rechtsanwalt Oliver C. Klostermann ist Fachanwalt für Strafrecht.