Reiserecht und Corona

Reiserecht und Corona

Frühling auf Mallorca – normalerweise eine sehr schöne Reisezeit. Doch jetzt ist alles anders. Weltweit sind Reisen beschränkt oder untersagt, der lange zuvor bereits gebuchte Pauschalurlaub droht zur Kostenfalle zu werden, denn Stornogebühren drohen.

Helfen kann hier die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes, des Bundesgerichtshofs. Wer nämlich im Hinblick auf eine Reisewarnung der Bundesregierung seine Reise storniert, dann dies kostenlos tun, wenn mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 25% damit zu rechnen ist, dass zum Zeitpunkt der Reise erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen werden.

Da die Reisewarnung der Bundesregierung bis mindestens Ende April 2020 ausgesprochen wurde, ist ein Rücktritt von Reisen in diesem Zeitraum gerade nicht vorschnell erfolgt. Nur dann nämlich würden die Kosten des Rücktritts zu Lasten des Reisenden gehen. Gibt es Probleme mit dem Reiseveranstalter sollte deshalb ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Wenden Sie sich gerne an uns.