Umgangsrecht für den Hund?
Haben die Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, so können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt wird.
Dies hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einem aktuellen Urteil entschieden (2 S 149/22 vom 12.05.2023).
Die Richter haben einen Mann nach Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen.
Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal vom 30.5.2023