Vaterschaftsfeststellungsverfahren… Wer zahlt?

Weder der Umstand, dass der vermeintliche Vater des Kindes nicht bereit war, nach Einholung eines Privatgutachtens die Vaterschaft vorgerichtlich anzuerkennen noch derjenige, dass die Kindesmutter versichert hat, in der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem vermeintlichen Kindesalter verkehrt zu haben, rechtfertigen es, dem als Vater festzustellenden Beteiligten die Kosten des Vaterschaftsfeststellungsverfahren alleine aufzuerlegen, wenn dieser zum…
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