Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub
So hat hat Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 12.03.2021 (6 Sa 824/20) entschieden. Aufgrund der Kurzarbeit Null in den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 hat die klagende Arbeitnehmerin daher in diesem Zeitraum keine Urlaubsansprüche gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz erworben. Der entsprechende Jahresurlaub 2020 steht ihr nur anteilig im gekürzten Umfang zu. Im Hinblick darauf, dass der…
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