Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigung
Die gleichzeitige Einführung von Kurzarbeit im Betrieb für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit den gleichen Aufgaben spricht gegen einen dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf. So hat das Landesarbeitsgericht München entschieden (LArbG München, Urteil v. 05.05.2021 – 5 Sa 938/20 im Anschluss an BAG, 23.02.2012, 2 AZR 548/10). Ein nur vorübergehender Arbeitsmangel kann eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfertigen. Wird im Betrieb…
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