Klassenfahrt: Sonderbedarf oder nicht?

Dies ist umstritten. Bereits der BGH hat im Hinblick auf die Kosten einer Konfirmationsfeier klargestellt, dass Sonderbedarf – als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf – nur dann vorliegt, wenn der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (BGH vom 15.02.2006 – XII ZR 4/04). Das…
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