An­spruch auf Schluss­for­mel im Zeugnis?

Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüfglich seine bisherige Rechtsprechung (u.a. BAG 11.12.2012 – 9 AZR 227/11) bestätigt (Urteil vom 25.1.2022 – 9 AZR 146/21). Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet das Zeugnis mit einer Schlussformel zu versehen, in der er/sie dem dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin für die geleistete Arbeit dankt und ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg…
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