Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar.

So hat der BGH bereits am 17.02.20210 entschieden (VIII ZR 104/09). Es handelt es sich bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung. Der Vermieters ist verpflichtet,die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung kann…
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